Trotz Bestellerprinzip – Ein guter Makler bringt weit mehr als er kostet!
Am 1. Juni ist das sogenannte „Bestellerprinzip“ bundesweit in Kraft getreten. Demnach soll in der Theorie künftig derjenige die Provision des Immobilienmaklers zahlen, der ihn beauftragt hat. Das werden in den meisten Fällen die Vermieter sein.
Mieter können die komfortable Dienstleistung eines Maklers dennoch in Anspruch nehmen. Ein Immobilienprofi kennt den regionalen Immobilien-markt und weiß genau wo geeignete Immobilien zu finden sind. Von diesem wertvollen Know how können Mieter auch zukünftig im Rahmen eines schriftlichen Suchauftrags profitieren. In diesem Fall (z.B. bei berufsbedingtem Umzug) ist der Makler ausschließlich für den Wohnungssuchenden tätig, der dann auch die Vermittlungsprovision bezahlt.
Das Gesetz gilt ausdrücklich nur für die Immobilienvermietung – nicht für den Verkauf.
Viele Immobilienverbände und Fachleute äußerten schon im Vorfeld erhebliche Bedenken und legten teilweise Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Auch Bärbel Bahr, Geschäftsinhaberin von Immobilien Service Bärbel Bahr und Regionalbeirätin des Immobilienverbands Deutschland (ivd) für die Region Böblingen, Sindelfingen und Stuttgart hält nicht viel von dem neuen Gesetz. „Dieses Gesetz wurde entgegen aller Ratschläge und Gutachten der Fachverbände aus reinem Populismus durchgedrückt. Ich persönlich bin weder für noch gegen dieses Gesetz. Ich bin für Gerechtigkeit. Das Bestellerprinzip ist ein praxisfremder Eingriff in die Marktwirtschaft und birgt für Vermieter und Mieter viele Gefahren. Fehlendes Fachwissen und unsichere Verträge können zu Rechtsstreitigkeiten führen, die Mieter und Vermieter teuer zu stehen kommen. Die Gewinner werden die Juristen sein, welche die Parteien vertreten oder die Unausgewogenheiten im Gesetz nutzen.“, prognostiziert Bahr.
Es wird erwartet, dass Vermieter die Maklercourtrage zwar zunächst zahlen müssen, dann aber die Kosten an die Mieter weiterreichen, zum Beispiel in Form höherer Miete oder unangemessener Abschlagszahlungen. Solch eine Regelung öffne dem sogenannten Grauen Markt Tür und Tor, warnt der Immobilienverband Deutschland.
Verfehlte Wohnungspolitik der öffentlichen Hand
Die öffentliche Hand hat deutlich zu wenig preiswerten Wohnraum geschaffen. „Die Politik macht nun den Makler zum Sündenbock einer verfehlten Wohnungspolitik. Dieser Wohnraummangel, insbesondere in den Ballungsräumen, wird nicht dadurch behoben, dass das Problem auf dem Rücken der Makler und Vermieter ausgetragen wird.“, so Bahr. Durch das Bestellerprinzip entstehe keine einzige Wohnung. Der Immobililienverband (ivd) erwartet, dass sogar deutlich weniger Wohnungen am Markt angeboten werden. Die Chancen für Wohnungssuchende sinken dadurch massiv.
Maklerdienstleistung lohnt sich in jedem Fall
Ein guter Makler bringt weit mehr als er kostet! Dieser Grundsatz gilt unabhängig vom Bestellerprinzip. Angesichts eines komplexen Mietrechtssystems und Neuerungen wie die Einführung der Mietpreisbremse sowie zahlreichen Pflichten und Vorgaben z.B. durch die EnEV ist Vermieten kein Kinderspiel, sondern die Aufgabe eines Profis. „Es kommt nicht darauf an irgendeinen Mieter zu finden, sondern den Passenden und Solventen. Dabei ist die Erfahrung und tägliche Praxis eines Immobilienmaklers unersetzlich.“, so Bahr.
Die Makler-Dienstleistung wird oft unterschätzt. Sie geht weit über Mietpreisanalyse, Interessentenqualifizierung und Bonitätsprüfung hinaus. Professionelle Makler wie Immobilien Service Bärbel Bahr bieten beispielsweise 360° Besichtigungen im Internet, ansprechende Exposés mit aussagekräftigen Bildern, ein intelligentes Anzeigenmarketing und vieles mehr. Mit einem Rundum-Sorglos-Paket für Vermieter sorgen sie für die schnelle und reibungslose Vermietung, mehr Rendite und weniger Leerstand.
Wer dennoch versuchen möchte, seine Immobilie ohne professionelle Hilfe zu vermieten, sollte vorher über folgende Fragen nachdenken:
- Wie erkennen Sie einen Mietnomaden?
- Wie prüfen Sie die Bonität (Zahlungsfähigkeit) Ihres Interessenten?
- Wie stellen Sie sicher, dass Sie trotz Mietpreisbremse den optimalen Mietpreis erzielen?
- Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Mietvertrag rechtssicher und zu Ihren Gunsten optimiert ist?
- Möchten Sie zu allen Tages- und Nachtzeiten erreichbar sein?
- Können Sie die unterschiedlichsten Besichtigungszeiten für die Interessenten
gewährleisten? - Was machen Sie wenn Sie nach der Besichtigung eine Zusage haben, Ihr Interessent sich dann aber nicht mehr meldet?
- Wie lange können Sie es sich leisten Ihre Wohnung leer stehen zu lassen?
- Wo möchten Sie Werbung machen und vor allem wie?
- Kennen Sie alle Pflichtangaben für Immobilienanzeigen, damit Sie keine teure Abmahnung erhalten?
Dies sind nur die wichtigsten Fragen, die Vermieter unbedingt beachten müssen. Viel Stress und ein hohes finanzielles Risiko sind damit verbunden.
Bärbel Bahr empfiehlt deshalb: „Vertrauen Sie bei der Vermietung nur echten Profis – so sparen Sie sich Zeit, Nerven und vor allem finanzielle Verluste!“
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