Statt Geschenke gibt es bei uns…

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Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

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…umfangreiche Beratung zum Verkauf oder Kauf einer Immobilie

…fachkundige Unterstützung bei Ihrer Immobilientransaktion

…eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie, treffgenau dank langjähriger Erfahrung und umfangreicher Marktkenntnis

…die Zusammenstellung aller verkaufsrelevanten Unterlagen

…eine Wohnflächenberechnung

…eine zu Ihrer Immobilie passenden Preisstrategie

…eine optimale Immobilienpräsentation auf Fotos und bei Besichtigungen dank professioneller Fotografen und Home-Staging-Experten – wir rücken Ihre Immobilie ins rechte Licht

…eine virtuelle 360-Grad-Besichtigung Ihrer Immobilie

…Drohnenaufnahmen Ihrer Immobilie

…Anfertigung von Grundrissen

…ein aussagekräftiges und ansprechendes Exposé für Ihre Immobilie

…eine individuelle Vermarktungsstrategie für Ihre Immobilie

…ein Besichtigungsmanagement, dass ernsthafte Interessenten von Besichtigungstouristen trennt und unnötige Besichtigungen vermeidet

…Bonitätsprüfung von Interessenten

…eine professionelle Vertretung bei Preisverhandlungen

…gegebenenfalls ein Bieterverfahren

…Unterstützung beim Kaufvertrag und Notartermin

…eine neutrale Beratung bei Streitfällen wie Scheidung oder Erbe

…auch Unterstützung nach der erfolgreichen Immobilientransaktion

…jede Woche in unserem Blog hilfreiche Tipps zum Immobilienverkauf und -kauf

Abschließend möchten wir uns bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die sehr gute Zusammenarbeit im Jahr 2021 bedanken. Auch im kommenden Jahr werden wir wieder gerne der verlässliche Partner an Ihrer Seite sein. Schon jetzt wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

Suchen Sie Unterstützung beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen und beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © Odelinde/Depositphotos.com

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