…Daran ändert auch das Bestellerprinzip nichts!
Trotz erheblicher Bedenken vieler Immobilienspezialisten, Immobilienverbänden und Fachjournalisten wurde in der Nacht vom 24. auf den 25.02.2015, von den Spitzen der Bundesregierung, das „unechte Bestellerprinzip“ beschlossen. Künftig sollen Makler ausschließlich vom Vermieter bezahlt werden. Der Gesetzesentwurf zum Wohnraumvermittlungsgesetz im Jahr 2013 beinhaltete das „echte Bestellerprinzip“. Das bedeutet, dass mal der Vermieter mal der Mieter die Provision zahlt – abhängig davon, wer den Auftrag gibt. Letztlich haben die Entscheider sogar die Empfehlung des Bundesrates, Nachbesserungen vorzunehmen, zurückgewiesen.
Verbände wie der Immobilienverband Deutschland (ivd) warnen vor negativen Folgen und werden, sobald das Gesetz in Kraft tritt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. „Mit oder ohne Bestellerprinzip – Seriöse Makler bieten einen Service, der sich für Mieter und Vermieter lohnt. Daran wird sich auch nichts ändern!“, meint Bärbel Bahr, Geschäftsinhaberin von Immobilien Service Bärbel Bahr in Böblingen. Als unparteiischer Vermittler war und ist ein Makler eine wichtige Schnittstelle und schützt beide Parteien vor unseriösen Angeboten sowie rechtlichen und finanziellen Folgen. Da er durch langjährige Erfahrung und tägliche Praxis den Vermieter als auch den Mieter einzuschätzen weiß, kann ein Makler passendes zusammenbringen.
Eine professionelle Mietpreisanalyse, Interessentenqualifizierung und Bonitätsprüfung über qualifizierte Kooperationspartner sind wichtige Dienstleistungen eines Maklers. Der Leistungsumfang von Immobilien Service Bärbel Bahr geht sogar noch viel weiter. Das Team bietet beispielsweise 360° Besichtigungen im Internet, ansprechende Exposés mit aussagekräftigen Bildern, ein intelligentes Anzeigenmarketing und vieles mehr. Mit dem Rundum-Servicepaket für Vermieter sorgt das erfahrene Mitarbeiter-Team für den schnellen und reibungslosen Mieterwechsel, mehr Rendite und weniger Leerstand.
„Schlechte bzw. zahlungsunfähig26e Mieter scheuen die Dienste eines Immobilienmaklers, weil er weiß, dass dieser eine umfassende Überprüfung des Interessenten vornimmt. Einen besseren Selbstschutz als die Zusammenarbeit mit einem professionellen Vermieter kann ein Eigentümer gar nicht bekommen“, so die Vermietungsprofis von Immobilien Service Bärbel Bahr: Melanie Neuschl und Birgit Paech.
Derzeit wird der Vermieterservice noch erweitert. Ein mögliches Instrument ist hierzu die Mietausfallversicherung. „Die private Vermietung ist eine unglaubliche Verschwendung von wertvoller Lebenszeit“, so Bärbel Bahr. Bei der aktuellen Marktlage kommen nicht selten bis zu 50 Bewerber am Tag auf eine Wohnung. Für Privatanbieter ist der Interessentenansturm nur schwierig aufzufangen und die Erreichbarkeit ist selten gegeben. Die Folge sind Massenbesichtigungen und frustrierte Mietinteressenten.
Die Profis von Immobilien Service Bärbel Bahr übernehmen alle „lästigen“ und zeitaufwändigen Aufgaben. Professionell filtern sie die passenden Interessenten aus und besichtigen nur mit ernsthaften, solventen und geeigneten Bewerbern. Das spart dem Vermieter jede Menge Zeit und Nerven. Auch Mieter profitieren von der Makler-Dienstleistung. Ein praxiserprobter Suchauftrag bietet die Möglichkeit, den Immobilienwunsch klar zu definieren. Wird ein Mietinteressent zu einem Besichtigungstermin eingeladen, kann er oder sie sicher sein, dass die Immobilie alle wichtigen Eckdaten erfüllt. Das spart Zeit und viele enttäuschte Gesichter vor Ort.
Alle Serviceleistungen für Mietinteressenten wie Besichtigungen nach 20 Uhr und am Wochenende, eine ausführliche Aufklärung über Rechte und Pflichten eines Mieters sowie die Prüfung von Verträgen waren und sind auch zukünftig gratis. Die Mieter profitieren nur scheinbar Viele Eigentümer werden nach der Gesetzeseinführung natürlich versuchen, die Maklerprovision zu umgehen, indem sie selbst Anzeigen im Internet schalten und die Wohnung in Eigenregie vermieten. Für die Mieter sind damit aber Unsicherheiten und Nachteile verknüpft: Das beginnt bei unprofessionellen unvollständigen Exposés, geht über ungenaue Angaben zur Wohnfläche und endet bei eingeschränkten Besichtigungsterminen. Außerdem kennen sich Privatvermieter oft nicht mit den ortsüblichen Vergleichsmieten aus und setzen die Miete falsch an.
„Zunächst rechnen wir mit einem Umsatzrückgang. Nach einigen schlechten Erfahrungen mit Privatvermietungen werden viele Eigentümer aber dann doch wieder professionelle Makler in Anspruch nehmen.“, so Bärbel Bahr.
Wahrscheinlich wird es auch einige Solo- und Gelegenheits-Makler geben, die das Geschäft vom Wohnzimmer aus mit geringen Kosten betreiben und mit Dumping-Preisen versuchen, Vorteile aus dem falschen Besteller-Prinzip zu ziehen. Denen fehlt aber oft die notwendige Fachkunde, auch in Rechtsfragen.
Das Wohnraumvermittlungsgesetz bietet weder für Mieter noch für Vermieter erfreuliche Aussichten. Das Wichtigste aber wird sich nicht ändern: Wer auf dem Immobilienmarkt agiert, dabei keine kostbare Zeit verlieren und teure Fehler vermeiden möchte, sollte auf die Arbeit eines serösen und professionellen Immobilienmaklers vertrauen.
