Die neue Trinkwasserverordnung ist seit dem 1. Dezember 2012 in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2013 haben Vermieter noch Zeit, der Prüf- und Anzeigepflicht nachzukommen.
Alle Vermieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, dessen Warmwasserspeicher mehr als 400 Liter Speichervolumen hat oder dessen Rohrleitung zwischen zentraler Warmwasser-Versorgung und Entnahmestelle mehr als drei Liter umfasst, müssen das Trinkwasser auf Legionellen, Aufbereitungsstoffe und Kupferkonzentration untersuchen. Über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers müssen Mieter jährlich informiert werden.
Auch über das Vorhanden- oder Nicht-Vorhandensein von Bleileitungen müssen Mieter in Kenntnis gesetzt werden. Entsprechend ist für alle Liegenschaften, zu denen keine verlässlichen Unterlagen vorhanden sind, durch Fachinstallateure oder Ingenieurbüros zu ermitteln, ob diese eingebaut sind. Eine Beprobung des Leitungswassers auf den Bleigehalt ist sinnvoll, da mit der Trinkwasserverordnung der Grenzwert deutlich gesenkt wurde.
Bisher ist ein Großteil der betroffenen Vermieter der Legionellenprüfung nachgekommen. Rund 20 Prozent der Probennehmer haben einen Legionellenbefall gemeldet, der jetzt größtenteils beseitigt sein sollte.
Die geforderte jährliche Aufklärung der Nutzer über die Trinkwasserqualität gestaltet sich derzeit schwierig. Die regionalen Wasserlieferanten stellen häufig noch keine verständlich aufbereiteten Informationen zur Weitergabe zur Verfügung. Tipp: Sprechen Sie Ihren regionalen Wasserversorger an und fügen Sie entsprechende Informationen der Nebenkostenabrechnung bei oder hängen Sie die geforderten Informationen aus.
Das IVD Merkblatt zur Trinkwasserverordnung finden Sie hier.
