Böblingen. Gleich zwei sensible Themen behandelte der Vortragsabend von Immobilien Service Bärbel Bahr in Kooperation mit Haus & Grund Böblingen e. V. am vergangenen Montag. Die Veranstaltung fand im Restaurant „Platzhirsch“ in Böblingen statt und erfreute sich gutem Zuspruch. Interessierte Besucher wurden von zwei Fachleuten rund um die Themen Erben und Pflegen informiert,
Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft mit einer immer älter werdenden Bevölkerung ist ein aktuelles Thema, das jeden treffen kann – oftmals auch sehr plötzlich. Umso mehr ist Aufklärung nötig.
Stefan Siebertz, Referent für neue Konzept-entwicklung in der ambulanten Altenhilfe, beantwortete Fragen wie Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung, wann diese einspringt, welche Pflegestufen es gibt und wann die Angehörigen mit zur Kasse gebeten werden. Im Kreis Böblingen so Siebertz, gibt es derzeit nur ca. 2,5 % pflegebedürftige Menschen, deutsch-landweit liege man derzeit bei ca. 3 %, Tendenz steigend.
Nach einer kurzen Pause begrüßte Rechtsanwalt und Notar Dr. Schwenck aus Stuttgart, zeitgleich auch Vorsitzender des Vereines Baden-Württembergischer Anwaltsnotare e.V. die Gäste. Mit der klaren Botschaft „Wer selbst bestimmten möchte, wem sein Erbe zugutekommt, dabei Familienvermögen erhalten und Steuern vermeiden will, muss die Gestaltung des Erbes rechtzeitig und aktiv in die Hand nehmen, gab er gemeinsam mit seinem Kollegen, Rechtsanwalt Roman Schaupp, wertvolle Tipps. „Um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, sollte unbedingt ein notarielles Testament erstellt werden“, so der Rat der Rechtsanwälte. Dies sei vor allem bei Selbstständigen sehr wichtig, damit eine eventuelle Verschuldung nicht an falscher Stelle weitervererbt wird. Handschriftliche Testamente seien oft – juristisch gesehen – falsch verstanden wissen die Experten aus ihrer täglichen Praxis.
Die Empfehlung der Rechtsanwälte in Bezug auf die Erbschaftssteuer war eindeutig: „ Nutzen Sie die möglichen Freibeträge und regeln Sie rechtzeitig Ihre Hinterlassenschaften über mehrmalige Schenkungen. Auch bei Schenkungen gelten die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaft (400.000 € Freibetrag je Kind/ 200.000 € Freibetrag je Enkel). Nur wer rechtzeitig und juristisch einwandfrei seinen Letzten Willen formuliert, kann sicher gehen, dass unliebsame Überraschungen erspart bleiben“. 26
