Der Bundestag hat eine Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) beschlossen und damit das 2009 mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingeführte Verbot von Nachtspeicherheizungen aufgehoben. Damit setzt der Bundestag seinen Schlingerkurs in Sachen Energiewende konsequent fort.
Die überraschende Aufhebung des Nachtspeicherofenverbotes war vom Bauausschuss des Deutschen Bundestages in die Novelle eingeführt worden. Grundlage ist ein Pilotprojekt, mit dem der Stromkonzern RWE die Zwischenspeicher-Kapazität der Nachtspeicheröfen für Überangebote von erneuerbarer Energie nachgewiesen hat.
Das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren. Dessen Zustimmung bei der nächsten Sitzung am 7. Juni darf allerdings als ungewiss gelten, da sich der Bundesrat bereits zum Regierungsentwurf des EnEG ablehnend geäußert hat. Außerdem ist seitens einiger Bundesländer – allen voran Baden-Württemberg – heftiger Protest gegen die Wiedereinführung von Nachtspeicheröfen laut geworden. Die Novelle des EnEG droht daher am Wahlkampf zu scheitern.
