Der Immobilienverband Deutschland IVD hat eine Online-Petition gegen das von Bundesjustizministerin Katarina Barley geplante Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien gestartet. Nach gut einem Monat unterstützen bereits mehr als 10.000 Menschen die Petition. Auch Immobilienmaklerin Bärbel Falkenberg-Bahr aus Böblingen sieht die geplante Neuregelung kritisch: „Hier soll ohne Not ein seit Jahrzehnten bewährtes Prinzip ausgehebelt werden, bei dem Käufer und Verkäufer die Provision untereinander teilen. Diese Regelung wenden wir nicht nur in unserem Unternehmen seit Jahren erfolgreich an, sondern sie kommt auch in drei Viertel aller Immobilienverkäufe deutschlandweit zum Einsatz“, so Falkenberg-Bahr.
Käufer werden im Regen stehen gelassen
Die SPD begründet die Gesetzesinitiative mit dem Schutzbedürfnis sowie einer finanziellen Entlastung der Käufer. Doch gerade mit dem Bestellerprinzip drohen in beiden Fällen erhebliche Verschlechterungen für die Verbraucher: „Der Käufer wird nicht entlastet, sondern belastet und er erhält keine Beratungsleistung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein“, erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD. Dabei sind gerade Käufergruppen wie junge Familien auf eine Unterstützung durch den Makler angewiesen, denn für sie und viele andere bedeutet der Hauskauf die größte Investition ihres Lebens. „Darum ist es hier besonders wichtig, einen Profi an seiner Seite zu haben, der nicht nur die Interessen des Verkäufers vertritt, sondern auch die des Kaufinteressenten berücksichtigt. Der Gesetzesvorschlag steht diesem Gedanken komplett entgegen und schließt den Käufer von dem Know-how des Maklers aus“, kritisiert Falkenberg-Bahr den Entwurf.
Mehr statt weniger Belastung beim Immobilienkauf
Auch die von Ministerin Barley versprochene Entlastung des Käufers entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Luftnummer. Denn wenn zukünftig allein der Verkäufer für die Provision aufkommen soll, steigt die Gefahr, dass diese in den Kaufpreis hineingerechnet wird. In diesem Fall müsste der Käufer dann auch auf die Provision die entsprechende Grunderwerbsteuer zahlen. Das ist gut für den Staat, belastet aber gerade diejenigen, die sich nicht dagegen wehren können. „Als unabhängiger Mittler zwischen beiden Parteien ist es mir mit der aktuell gültigen Regelung möglich, für den Käufer in vielen Fällen einen Preisnachlass zu erreichen. Auch dieser Vorteil würde durch das Bestellerprinzip infrage gestellt“, so Falkenberg-Bahr. Bei ihr teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Das stellt eine gleichwertige Interessenvertretung für beide Vertragsparteien sicher.
Sowohl der IVD als auch die Maklerin betonen, dass bei einer so komplexen Materie wie dem Kauf einer Immobilie umfangreiches Fachwissen und viel Erfahrung notwendig sind. Gerade in diesem Punkt schwächt die geplante Reform jedoch die Position des Käufers und macht ihn letzten Endes schutzlos. Da der Makler ihm gegenüber mangels Maklervertrag im Falle einer Falschberatung oder Fehlinformation nicht mehr haftbar ist, wäre der Erwerber durch die neue Regelung vollkommen auf sich allein gestellt.
Provisionsteilung bundesweit einführen
Schließlich greife der Plan der Justizministerin auch in die Vertrags- und Entscheidungsfreiheit des Einzelnen ein. Denn der Gesetzentwurf wird vor allem mit einer „Zwangslage“ der Käuferseite begründet. Dabei, so der IVD, sei niemand tatsächlich gezwungen, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen und lehnt auch deshalb einen derart weitgehenden Eingriff in das Prinzip der Vertragsfreiheit ab. „Viel vernünftiger wäre es daher, das Prinzip der Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer bundesweit einzuführen, um Rechtssicherheit zu schaffen und denen mit dem Bestellerprinzip verbundenen Gefahren für die Immobilienkäufer entgegenzuwirken“, fasst Falkenberg-Bahr ihren Standpunkt zusammen. Bleibt zu hoffen, dass die Politik hier kein Eigentor schießt, das dem Verbraucherschutz am Ende mehr schadet als nutzt.
Unterstützen Sie mit!
Zeichnen Sie noch heute die Petition des IVD für den Verbraucherschutz der Käufer und Verkäufer von Wohnimmobilien und für die Erhaltung der Vertragsfreiheit der Makler mit fairer Verteilung der Provision unter
>>>> openpetition.de/!pgqmf
