14. Januar 2015 /
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Wer eine Überwachungskamera an sein Haus anbringt, um Verbrecher abzuschrecken oder überführen zu können, muss die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten beachten. Sobald der öffentlichen Straßenraum gefilmt wird, müssen Menschen, die von der Kamera erfasst werden könnten, informiert werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Dezember 2014 (C-212/13).
